Als Veranstalter sind wir uns der großen Verantwortung für unsere Besucher, Mitarbeiter und Partner bewusst. Besuchersicherheit und Arbeitsschutz spielen daher eine zentrale Rolle. Das nachfolgende Schutz- und Hygienekonzept wurde auf Grundlage der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts erstellt.

Gemäß $1 der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung vom 7. Mai 2020 in der Fassung vom 22. Juni 2020 sind Kulturveranstaltungen zulässig, sofern entsprechende Auflagen eingehalten werden. Als Veranstalter sind wir uns der großen Verantwortung für unsere Besucher, Helfern und Partnern bewusst. Besuchersicherheit und Arbeitsschutz spielen daher eine zentrale Rolle bei der Wiedereröffnung der kulturellen Häuser. 

Gewährleistung des geltenden Abstandsgebots und geltender Kontaktbeschränkungen

  1. Die Veranstaltungsräume der Mehrzweckhalle Adelsried werden ausschließlich bestuhlt genutzt.
  2. Die Anzahl der Besucher wird über die im Vorverkauf verkauften Tickets gesteuert und bemessen. Zwischen den Sitzplätzen, die für mehrere Personen – entsprechend der geltenden Kontaktbeschränkung zum gemeinsamen Aufenthalt von Personen im öffentlichen Raum – zusammenhängend gebucht werden können, wird ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet.

Organisation des Betriebes

  1. Es werden im Eingangsbereich/Foyer Aushänge mit den Informationen zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen gut sichtbar angebracht. Zusätzlich werden die Besucher ggfs, beim Betreten der Einrichtung durch Helfer über alle Regeln, Maßnahmen und Abläufe informiert.
  2. Alle Helfer und Besucher tragen während der Ein- und Auslasszeiten der Veranstaltung, in denen es zu Publikumsverkehr kommt, eine Mund-Nasen-Bedeckung. Am Sitzplatz ist eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht vonnöten.
  3. Zur Steuerung des Zu- und Austritts und zur Wahrung des Abstandsgebotes sorgen Bodenmarkierungen sowie ausgeschilderte Wegekonzepte wie Einbahnregelungen.
  4. Im Falle einer reservierten Kartenabholung vor Ort ist der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern an der Kasse gewährleistet. 
  5. Die Toiletten sind jeweils nur von einer gemäß der örtlichen Begebenheiten und des Abstandsgebots begrenzten Anzahl von Personen zu nutzen.
  6. Der Veranstalter steht in der Verantwortung, die Einhaltung der Maßnahmen des Infektionsschutzes und der Hygieneregeln zu beaufsichtigen und Verstöße zu ahnden.

Personenbezogene Einzelmaßnahmen

  1. Die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inklusive allgemeiner Regeln wie der „Niesetikette“, der Einordnung von Erkältungssymptomen, etc.) sind durch geeignete Hinweisschilder kenntlich gemacht.
  2. Alle Besucher müssen sich bei Betreten der Einrichtung die Hände desinfizieren. Desinfektionsspender werden hierzu im Eingangsbereich aufgestellt.
  3. Um eine Nachverfolgung von Infektionen zu ermöglichen, werden die Kontaktdaten (Name, Vorname, Anschrift und Telefonnummer) aller Besucher auf separaten Listen erfasst. Eine Übermittlung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Schädigung geschützt sind. Die Kontaktdaten werden einen Monat beginnend ab dem Termin des Besuchs aufbewahrt und im Anschluss unter Beachtung der DSGVO vernichtet. Die Daten sind nicht von Dritten einsehbar und werden nicht für andere Zwecke verwendet.

Einrichtungsbezogene Maßnahmen

  1. Um die Belastung von Aerosolen in der in Saal und Innenräumen zu minimieren, werden die Räume ausreichend belüftet.
  2. In den Sanitärräumen, im Foyer bzw. Eingangsbereich stehen Handdesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung.

Generell gilt:

Besucher, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind oder deutlich sichtbare Erkältungssymptome zeigen, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt bzw. der Aufenthalt verwehrt. 

Musikverein Bonstetten e.V.